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Krebsvorsorgeuntersuchung

Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Dieses ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt. Die Krebsvorsorgeuntersuchung hat das Ziel, bösartige Erkrankungen möglichst früh zu entdecken, am besten in einem Vorstadium, um eine effektive Therapie durchführen zu können. 

Durch regelmäßige Untersuchungen ist es möglich eine bösartige Veränderung im Vorstadium zu entdecken. So kann häufig eine hundertprozentige Heilungsrate erreicht werden.

Was gehört zur gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung? 
• Gezielte Anamnese,
• Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes,
• Spiegeleinstellung des Gebärmutterhalses,
• Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit 
   nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen,
• Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke,
• Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Tastuntersuchung der Brüste und der regionären Lymphknoten   einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung,
• Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarmes sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl   mittels Stuhltestbriefchen.